Equidenpass - VEHP - Verband Europäischer Huf- und Pferdefachleute e.V.

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Equidenpass



Equidenpässe:

Ausführliche Informationen und Preise zum Equidenpass erhalten Sie bei:
Nicole Sieben,

PANmedia, Postfach 3128, 41316 Nettetal

Kontakt: service@vehp.de



An dieser Stelle sei nochmals, aus aktuellem Anlaß, darauf hingewiesen, dass alle Änderungen
, die den eingetragenen Equiden betreffen, dem erstausstellenden Verband anzuzeigen sind!

Dies gilt auch und insbesondere bei Anschriftenänderung des Equidenhalters, Änderung der Besitzverhältnisse und bei Veräußerung des Equiden!


Der ausgestellte Equidenpass/Pferdepass ist Eigentum
des erstausstellenden Verbandes!


Für Käufer von Equiden:


Achten Sie beim Kauf des Equiden darauf, dass Ihnen die Eigentumsurkunde und der Equidenpass/Pferdepass
ausgehändigt werden!

Melden Sie die Veränderung umgehend dem erstausstellenden Verband!

Achtung! Beide Dokumente (Urkunde und Pass) gehören zusammen!


Sollte dennoch einmal ein Dokument verloren gehen, bestehen Sie bitte vor dem Kauf auf Ersatz durch den Verkäufer!

Es ist immer möglich, bei Angabe von Gründen, ein Ersatzdokument zu bekommen.

Sollte man Ihnen aus irgendwelchen Gründen die Aushändigung eines oder beider Dokument(e) verweigern
, erklären Sie bitte im eigenen Interesse den Kauf für ungültig!

Seriöse Verkäufer händigen Ihnen ohne Betteln beide Dokumente aus!

Bedenken Sie bitte, auch Verkäufer, dass Verstöße beim Umgang mit den Dokumenten, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!


Identifizierung von Equiden !

Gemäß der Kennzeichnungspflicht der nach dem 1.07.2009 geborenen Fohlen durch einen Transponder und der damit verbundenen Ausstellung des Equidenpasses hat der Tierhalter nach §26 ViehVerkehrVerordnung seine Tierhaltung der Tierseuchenkasse NRW anzuzeigen und erhält eine Registrierungsnummer für seinen Betrieb mit dem Betriebstyp Pferdehalter.

Bitte beantragen Sie ihre Registrierungsnummer bei der Tierseuchenkasse; entsprechende Informationen und Antragsformulare sind über die Internetseite www.tierseuchenkasse.nrw.de
zu beziehen.

Ohne Bekanntgabe Ihrer Registrierungsnummer kann und darf kein Equidenpass ausgestellt werden!


Die Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse ist eine Pflichtversicherung!

 
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